Rechtsanwälte Glück & Lutzenberger

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Die Kanzlei wurde 1966 von Rechtsanwalt Siegfried Glück (tätig bis 2013) gegründet und gehört damit zu den eingesessenen und sehr angesehenen Rechtsanwaltbüros in Augsburg. Sie wird nun in zweiter Generation von Manfred Lutzenberger und Sabine Glück-Lutzenberger geführt. Von Anfang an lag der Schwerpunkt der Tätigkeit auf den klassischen Bereichen des Zivil- und Strafrechts, insbesondere Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Mietangelegenheiten  und alle Bereiche des Vertragsrechts. Später wurde das Engagement  um das Sozialversicherungsrecht ergänzt.

 

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© Rechtsanwälte Glück und Lutzenberger, Augsburg 2017